Arbeitsmedizinische Betreuung
Gestellung externer Betriebsärzte
Gemäss den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft (bzw. Unfallversicherungsträgers) gestellen wir Ihnen eigene Arbeitsmediziner oder über unsere vertraglich gebundenen Kooperationspartner einen Arbeitsmediziner bzw. ein arbeitsmedizinisches Zentrum in räumlicher Nähe zu Ihrem Betrieb.
Die Arbeitsmediziner werden dann gemäss dem vorgeschriebenen Betreuungsumfang der jeweiligen DGUV Vorschrift 2
"Betriebsärzte" für Sie tätig.
Typische Leistungen sind:
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen G-Grundsätzen (z. B. G-25 Fahr- und Steuertätigkeiten, G-37 Bildschirmarbeitsplätze, G-20 Lärmarbeitsplätze, etc.)
- Beratung bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Ergonomie und Arbeitshygiene
- Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb
- Beratung zur Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Beratung bei Suchterkrankungen
- Angebot von Einstellungsuntersuchungen oder diversen Screening-Tests
Überprüfen Sie einfach anhand unserer Checkliste "Arbeitssicherheit" Ihren Betrieb! Rufen Sie uns an! Gerne stehen wir auch für Ihren Betrieb bereit.