Gefahrgut-Handling? Aber richtig!

Ihr Unternehmen ist an der Durchführung von Gefahrguttransporten beteiligt und kann bestehende Freistellungsregelungen nicht in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie eine/n Gefahrgutbeauftragte:n, intern oder extern, bestellen.

In Abhängigkeit von den Verkehrsträgern, den Verantwortlichkeiten sowie Tätigkeiten (z. B. Hersteller, Verpacker, Verlader, Absender, Beförderer) müssen Gefahrgutbeauftragte mit entsprechenden Zulassungen bestellt sowie die Mitarbeiter:innen entsprechend geschult sein.

Sie als Unternehmer:in sind verpflichtet, sich permanent hinsichtlich Neuerungen der rechtlichen Bestimmungen und Gefahrgutvorschriften zu informieren, diese umzusetzen und sind gut beraten eine entsprechende Gefahrgutorganisation aufzubauen.

Zielsetzung: Wir unterstützen Sie, so dass Sie im Umgang mit den geltenden Vorschriften nicht den Überblick verlieren.

1. Beratung

  • Bestandsaufnahme Ihrer betriebsinternen Abläufe und Tätigkeiten und modulartige Prüfung Ihrer Verantwortlichkeiten nach den jeweiligen Schnittstellen zu den verkehrsträgerbezogenen Gefahrgutvorschriften. Die Ergebnisse werden für Sie in einem abschließenden Bericht aufbereitet.
  • Beratung im Hinblick auf den Aufbau und die Ausgestaltung Ihrer internen Gefahrgutorganisation. Diese beinhaltet z. B. folgende Fragestellungen:
    • Sind die Verantwortungsbereiche innerbetrieblich klar geregelt?
    • Sind "beauftragte Personen" bestellt und ausgebildet?
    • Sind alle Mitarbeiter:innen für die jeweiligen Tätigkeiten und Verkehrsträger ausreichend geschult und unterwiesen worden?
    • Gibt es entsprechende Arbeitsanweisungen, Verfahrensbeschreibungen und Checklisten?
    • Entspricht die Ausrüstung den Anforderungen der Gefahrgutvorschriften?
    • Enthalten die Begleitpapiere alle erforderlichen Pflichtangaben?
    • Gibt es ein Notfallmanagementsystem für das Gefahrguthandling?
  • Gefahrgutberatung für alle Verkehrsträger

 

2. Gefahrgut­beauftragte:r - externe Gestellung

Die Gestellung von externen Gefahrgutbeauftragten bieten wir Ihnen für alle Verkehrsträger an. Unsere branchenerfahrenen Berater:innen werden Ihnen kompetent und praxisnah zur Seite stehen.

Typische Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können sind z. B.:

  • Aufbau einer Gefahrgutorganisation, Beratung zu Risiken bei der Transportdurchführung
  • Unterstützung und Beratung bei der Identifikation bzw. Klassifizierung von Gefahrgut
  • Überwachung der gefahrgutrelevanten Tätigkeiten und Prüfung auf Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Erarbeitung von Checklisten und Verfahrensanweisungen
  • Erstellung der geforderten Gefahrgutjahresberichte und Unfallberichte
  • Turnusmäßige Information hinsichtlich zutreffender gesetzlicher Neuerungen

 

3. Kontroll­tätigkeiten & Überwachung - intern/extern

Unternehmen nutzen heute externe Spezialisten, um diverse Kontrollen beim Handling von Gefahrgut durchführen zu lassen. Profitieren auch Sie von unserem Know-how und sichern Sie Ihre Prozesse ab.

Wir erarbeiten für Sie ein Konzept zur Durchführung interner Kontrollen und führen auf Wunsch entsprechende Audits durch. Typische Kontrollschwerpunkte sind:

  • Technischer Zustand und Ausrüstung der Fahrzeuge
  • Beladung der Fahrzeuge und Sicherung der Versandstücke
  • Zustand und Belabelung der Versandstücke und Verpackungen
  • Beladung und Sicherung der Versandstücke in Containern
  • Technischer Zustand und Belabelung von Containern, Tankcontainern
  • Vollständigkeit der Begleitpapiere und Dokumente

4. Gefahrgut­schulungen

Unser Schulungsangebot:

Neben den Schulungen an unseren Bildungszentren bieten wir natürlich auch entsprechende Inhouse-Schulungen an.

 

Anhand unserer Checkliste können Sie prüfen, ob in Ihrem Unternehmen die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden!

Ihr Kontakt

Hartmut Knöll

Tel.: 0211 7347-435

knoell@bbg-svg.de