Gefahrgut-Handling? Aber richtig!
Ihr Unternehmen ist an der Durchführung von Gefahrguttransporten beteiligt und kann bestehende Freistellungsregelungen nicht in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie eine/n Gefahrgutbeauftragte*n, intern oder extern, bestellen.
In Abhängigkeit von den Verkehrsträgern, den Verantwortlichkeiten sowie Tätigkeiten (z. B. Hersteller, Verpacker, Verlader, Absender, Beförderer) müssen Gefahrgutbeauftragte mit entsprechenden Zulassungen bestellt sowie die Mitarbeiter*innen entsprechend geschult sein.
Sie als Unternehmer*in sind verpflichtet sich, permanent hinsichtlich Neuerungen der rechtlichen Bestimmungen und Gefahrgutvorschriften zu informieren, diese umzusetzen und sind gut beraten eine entsprechende Gefahrgutorganisation aufzubauen.
Zielsetzung: Wir unterstützen Sie, so dass Sie im Umgang mit den geltenden Vorschriften nicht den Überblick verlieren.
1. Beratung
- Bestandsaufnahme Ihrer betriebsinternen Abläufe und Tätigkeiten und modulartige Prüfung Ihrer Verantwortlichkeiten nach den jeweiligen Schnittstellen zu den verkehrsträgerbezogenen Gefahrgutvorschriften. Die Ergebnisse werden für Sie in einem abschließenden Bericht aufbereitet.
- Beratung im Hinblick auf den Aufbau und die Ausgestaltung Ihrer internen Gefahrgutorganisation. Diese beinhaltet z. B. folgende Fragestellungen:
- Sind die Verantwortungsbereiche innerbetrieblich klar geregelt?
- Sind "beauftragte Personen" bestellt und ausgebildet?
- Sind alle Mitarbeiter*innen für die jeweiligen Tätigkeiten und Verkehrsträger ausreichend geschult und unterwiesen worden?
- Gibt es entsprechende Arbeitsanweisungen, Verfahrensbeschreibungen und Checklisten?
- Entspricht die Ausrüstung den Anforderungen der Gefahrgutvorschriften?
- Enthalten die Begleitpapiere alle erforderlichen Pflichtangaben?
- Gibt es ein Notfallmanagementsystem für das Gefahrguthandling?
- Gefahrgutberatung für alle Verkehrsträger
2. Gefahrgut­beauftragter - externe Gestellung
Die Gestellung von externen Gefahrgutbeauftragten bieten wir Ihnen für alle Verkehrsträger an. Unsere branchenerfahrenen Berater*innen werden Ihnen kompetent und praxisnah zur Seite stehen.
Typische Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können sind z. B.:
- Aufbau einer Gefahrgutorganisation, Beratung zu Risiken bei der Transportdurchführung
- Unterstützung und Beratung bei der Identifikation bzw. Klassifizierung von Gefahrgut
- Überwachung der gefahrgutrelevanten Tätigkeiten und Prüfung auf Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Erarbeitung von Checklisten und Verfahrensanweisungen
- Erstellung der geforderten Gefahrgutjahresberichte und Unfallberichte
- Turnusmäßige Information hinsichtlich zutreffender gesetzlicher Neuerungen
3. Gefahrgut­schulungen
Unser Schulungsangebot:
- Gefahrgutbeauftragte*r
- Schulungen für Fahrer*innen:
- ADR-Basiskurse für Stückgut- und Schüttgutfahrer*innen
- ADR-Aufbaukurse (Tank, Klasse 1, Klasse 7)
- ADR-Auffrischungskurse
- Schulungen für beauftragte und sonstige verantwortliche Personen
- Verpackerschulungen
- Schulungen zu angrenzenden Rechtsbereichen wie Gefahrstoffumgang
Neben den Schulungen an unseren Bildungszentren bieten wir natürlich auch entsprechende Inhouse-Schulungen an.
4. Kontroll­tätigkeiten & Überwachung - intern/extern
Unternehmen nutzen heute externe Spezialisten, um diverse Kontrollen beim Handling von Gefahrgut durchführen zu lassen. Profitieren auch Sie von unserem Know-how und sichern Sie Ihre Prozesse ab.
Wir erarbeiten für Sie ein Konzept zur Durchführung interner Kontrollen und führen auf Wunsch entsprechende Audits durch. Typische Kontrollschwerpunkte sind:
- Technischer Zustand und Ausrüstung der Fahrzeuge
- Beladung der Fahrzeuge und Sicherung der Versandstücke
- Zustand und Belabelung der Versandstücke und Verpackungen
- Beladung und Sicherung der Versandstücke in Containern
- Technischer Zustand und Belabelung von Containern, Tankcontainern
- Vollständigkeit der Begleitpapiere und Dokumente
Anhand unserer Checkliste können Sie prüfen, ob in Ihrem Unternehmen die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden!