Arbeit-von-morgen-Gesetz / Qualifizierungschancengesetz
Die Agentur für Arbeit/Jobcenter übernehmen bis zu 100 % der Weiterbildungs- und Lohnkosten! Die jeweiligen Zuschusshöhen sind abhängig von der Weiterbildungsart sowie der Unternehmensgröße.
Beschäftigte ohne Berufsabschluss - Abschlussorientierte Qualifizierung
Sie haben Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen ohne Berufsabschluss oder diese arbeiten seit mehr als 4 Jahren nicht in ihrem erlernten Beruf?
In diesen Fällen wäre der Erwerb einer abschlussorientierten Qualifizierung, z. B. der von uns angebotenen Teilqualifizierungen Berufskraftfahrer:in Lkw (TQ 1) oder Bus (TQ 3), möglich.
Beschäftigte mit Berufsabschluss - Anpassungsqualifizierung/Weiterbildung
Die vorhandenen Kenntnisse Ihrer Beschäftigten sollen erweitert oder ausgebaut werden?
Die Agentur für Arbeit/Jobcenter fördern anerkannte Weiterbildungen, welche mindestens 121 Zeitstunden umfassen.
Fragen?
Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bbg-svg.de oder rufen uns unter 0211 7347-40 an.