Brände verhindern! Feuer bekämpfen!
Aufgrund der geltenden Vorgaben im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird von Unternehmen jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Die nachfolgenden Lehrgänge befähigen Ihre Mitarbeiter:innen die unterschiedlichen Aufgaben übernehmen zu können.
Die Schulungen finden in unseren Schulungszentren in Düsseldorf, Köln oder Duisburg statt sowie teilweise auch als Inhouse-Schulung.
Diese halbtägige Schulung umfasst die folgenden Themen:
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Handfeuerlöscher erfahren
Nicht nur Brandschutzhelfer:innen sollten den Umgang mit Handfeuerlöschern kennen, auch jede/r Mitarbeiter:in sollte in der Lage sein einen Entstehungsbrand in seiner frühen Phase zu bekämpfen. Der praktisch orientierte Lehrgang besteht aus einem kurzen theoretischen Teil (Darstellung Brandklassen, Funktionsweise von Feuerlöschern, etc.) sowie der Durchführung einer praktischen Feuerlöschübung.
Diese ganztägige Schulung umfasst zum einen die Inhalte der Schulung "Ausbildung Brandschutzhelfer:in" und zusätzlich die nachfolgenden Themen:
- Grundlagen der Organisation von Flucht und Evakuierung
- Grundsätzliche Herangehensweise an die Organisation
- Aufgaben der Räumungshelfer:innen und anderer Beteiligter
- Hilfsmittel und Einsatzgrenzen für Räumungshelfer:innen
Die Ausbildungen zum/r Brandschutz- und Räumungshelfer:in sowie rein praktische Feuerlöschtrainings sind bei uns auch als Inhouse Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort möglich.
Wir bilden Ihre Mitarbeiter:innen speziell für die Gegebenheiten und Belange Ihres Unternehmens aus, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Sinnvolle Teilnehmerzahl: ca. 6-12 Personen
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in
Beschreibung
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.
Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)
Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:
Maßnahme gegen Brände
Bekämpfung von Entstehungsbränden
Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr
Hilfe leisten bei der Evakuierung
Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen
Notfallmaßnahmen
mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt
Rechtliche Grundlagen:
§ 10 ArbSchG
ArbStättV
ASR A 2.2
DGUV Information 205-023
DGUV Vorschrift 1 § 22
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 110,00 € netto, 130,90 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGSH-95 |
Freie Plätze | 12 |
Zeiten
Datum | 05.07.2025 |
Dauer | (1 Tag) |
Beginn | 08:30 |
Ende | 12:30 |
Preise
Netto | 110,00 € |
Brutto | 130,90 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
24539 Neumünster,
Leinestraße 36, 24539 Neumünster |
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