Gesundheit. Grundstein des Erfolges!
Gestellung externer Betriebsärzte*innen
Gemäss den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft (bzw. Unfallversicherungsträgers) gestellen wir Ihnen
- eigene Arbeitsmediziner*innen,
- über unsere vertraglich gebundenen Kooperationspartner eine(n) Arbeitsmediziner*in oder
- ein arbeitsmedizinisches Zentrum in räumlicher Nähe zu Ihrem Unternehmen.
Die Tätigkeit umfasst den vorgeschriebenen Betreuungsumfang gemäß der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte". Typische Leistungen sind:
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen (z. B. Fahr- und Steuertätigkeiten, Bildschirmarbeitsplätze, Lärmarbeitsplätze)
- Beratung bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Ergonomie und Arbeitshygiene
- Organisation der "Ersten Hilfe" im Unternehmen
- Beratung zur Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Beratung bei Suchterkrankungen
- Angebot von Einstellungsuntersuchungen oder diversen Screening-Tests
Anhand unserer Checklisten "Arbeits- und Gesundheitsschutz" und "Grundlegende Unternehmerpflichten" können Sie prüfen, ob in Ihrem Unternehmen die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden!