Gesundheit. Grundstein des Erfolges!

Gestellung externer Betriebsärzte*innen

Gemäss den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft (bzw. Unfallversicherungsträgers) gestellen wir Ihnen

  • eigene Arbeitsmediziner*innen,
  • über unsere vertraglich gebundenen Kooperationspartner eine(n) Arbeitsmediziner*in oder
  • ein arbeitsmedizinisches Zentrum in räumlicher Nähe zu Ihrem Unternehmen.

Die Tätigkeit umfasst den vorgeschriebenen Betreuungsumfang gemäß der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte". Typische Leistungen sind: 

  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen (z. B. Fahr- und Steuertätigkeiten, Bildschirmarbeitsplätze, Lärmarbeitsplätze) 
  • Beratung bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Ergonomie und Arbeitshygiene 
  • Organisation der "Ersten Hilfe" im Unternehmen
  • Beratung zur Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Beratung bei Suchterkrankungen 
  • Angebot von Einstellungsuntersuchungen oder diversen Screening-Tests

Anhand unserer Checklisten "Arbeits- und Gesundheitsschutz" und "Grundlegende Unternehmerpflichten" können Sie prüfen, ob in Ihrem Unternehmen die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden!