Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!
In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?
Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.
Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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Fachkunde Güterkraftverkehr - Teilzeit
Beschreibung
Jedes Transportunternehmen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen von mehr als 3,5 t zGM benötigt im Unternehmen (intern oder extern) eine fachlich geeignete Person. Diese zur Führung der Geschäfte bestellte Person, nennt man Verkehrsleiter:in. Achtung: Zum 21.05.2022 wurde bei grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr die Genehmigungspflicht auf 2,5 t zGM herab gesetzt. Die fachliche Eignung muss bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Unser Lehrgang soll Sie bestmöglich auf die IHK-Prüfung für Verkehrsleiter:innen "Güterkraftverkehr" vorbereiten.
Der Lehrgang ist in Teilzeit, über 5 Wochen lang (jeden Di + Mi + Do) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Sie erhalten sehr umfangreiches Schulungsmaterial sowie einen Zugang zum lehrgangsbegleitenden Online-Kurs im SVG-Lernportal.
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind notwendig, da die IHK-Prüfung ausschließlich in deutscher Sprache stattfindet und vorrangig offene Fragen hat. Die anfallende IHK-Prüfungsgebühr ist an Ihre zuständige IHK zu entrichten.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten des Lehrganges (Achtung: Diese müssen vor der verbindlichen Buchung beantragt werden!!!) und den Link's der jeweiligen Industrie- und Handelskammern, finden Sie auf unserer SVG-Homepage. Ebenso stehen Ihnen beratend und unterstützend die Mitarbeiter:innen der SVG zur Seite.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.500,00 € netto, 1.785,00 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGDD-502 |
Freie Plätze | 12 |
Zeiten
Datum | 12.08.2025 – 11.09.2025 |
Dauer | (15 Tage) |
Beginn | 08:00 |
Ende | 16:00 |
Preise
Netto | 1.500,00 € |
Brutto | 1.785,00 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Regionalzentrum Leipzig,
SVG Regionalzentrum Söllichauer Straße 3, 04356 Leipzig |
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