Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!
In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?
Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.
Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis
Beschreibung
Erstschulung für die Abfallbeförderungserlaubnis (4 Tage)
Sammler:innen, Beförder:innen, Händler:innen und Makler:innen von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit nach § 53, Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 4, Abs. 3 AbfAEV bei der zuständigen Behörde anzeigen. Bei gefährlichen Abfällen bedarf es nach § 54, Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 5, Abs. 1 AbfAEV bei der zuständigen Behörde einer Erlaubnis. Im Rahmen dieser Anzeige oder Erlaubnis ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch eine Fach- und Sachkunde nachzuweisen. Unsere Schulung vermittelt Ihnen hierfür alle notwendigen Inhalte, wie sie gemäß Anlage 1 der AbfAEV gefordert sind.
Neben dem Besuch eines von der Behörde anerkannten Lehrganges ist zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung notwendig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Das erworbene Fachwissen muss durch eine Fortbildung alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 885,00 € netto, 1.053,15 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGDD-711 |
Freie Plätze | 5 |
Zeiten
Datum | 01.09.2025 – 04.09.2025 |
Dauer | (4 Tage) |
Beginn | 08:30 |
Ende | 15:45 |
Preise
Netto | 885,00 € |
Brutto | 1.053,15 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Schulungszentrum Dresden,
SVG Autohof Washingtonstraße 40, 01139 Dresden |
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