Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!
In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?
Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.
Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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Gabelstaplerausbildung (ohne prakt. Vorkenntnisse)
Beschreibung
Erstschulung am Flurförderzeug (Frontgabelstapler) für Teilnehmer:innen ohne praktische Vorkenntnisse (3 Tage)
Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Flurförderzeugen vor. Nach § 7 dürfen Unternehmen nur Personen mit der Bedienung von Flurförderzeugen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Hierzu gehören alle Flurförderzeuge mit einem Fahrersitz oder Fahrerstand sowie Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschw. mehr als 6 km/h beträgt.
Unsere Schulung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 308-001 und vermittelt den Teilnehmenden alle wichtigen theoretischen und praktischen Inhalte um die jeweilige Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen Bedienerausweis und ein Zertifikat.
Für den Bedienerausweis ist ein Passbild (nicht biometrisch, 35 x 45 mm) notwendig und mitzubringen. Für den praktischen Teil wird Arbeitsschutzkleidung (Handschuhe, Arbeitsschutzschuhe) sowie der Witterung angepasste Kleidung benötigt.
Bediener:innen sollten eine ärtzliche Eignungsfeststellung nach G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) durchführen.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 495,00 € netto, 589,05 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGDD-1091 |
Freie Plätze | 6 |
Zeiten
Datum | 18.08.2025 – 20.08.2025 |
Dauer | (3 Tage) |
Beginn | 08:00 |
Ende | 16:00 |
Preise
Netto | 495,00 € |
Brutto | 589,05 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Schulungszentrum Dresden,
SVG Autohof Washingtonstraße 40, 01139 Dresden |
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