Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!
In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?
Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.
Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Seminar buchen
EU AI Act kompakt – Pflichten, Risiken und Chancen in 60 Minuten
Beschreibung
In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act“) und ihren risikobasierten Regulierungsansatz – von verbotenen Systemen über Hoch‑ bis Minimal‑Risiko‑Anwendungen. Wir zeigen, welche konkreten Pflichten auf Anbieter und Betreiber zukommen, welche Sanktionen drohen und wie Sie Ihre Governance‑ und Compliance‑Strukturen rechtzeitig anpassen können. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der unternehmensinternen KI‑Kompetenz gemäß Artikel 4 sowie auf Best‑Practice‑Beispielen aus der Wirtschaft. Abschließend geben wir eine Roadmap mit ersten Schritten für eine rechts‑ und wertekonforme KI‑Implementierung.
-
Risikoklassen & Verbote – Einordnung Ihrer KI‑Systeme anhand des EU‑weiten Klassifizierungsschemas (verboten, Hoch‑ / Transparenz‑ / Minimal‑Risiko)
-
Pflichten & Sanktionen – Technische Dokumentation, Daten‑ und Testanforderungen, CE‑Konformität, Marktüberwachung sowie Bußgelder von bis zu 35 Mio € oder 7 % des Jahresumsatzes.
-
KI‑Literacy & Compliance‑Roadmap – Artikel‑4‑Vorgabe zur Schulung von Beschäftigten, Best Practices für Governance‑Strukturen und eine 5‑Schritte‑Checkliste für den schnellen Einstieg in die AI‑Act‑Compliance.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 75,00 € netto, 89,25 € brutto.
Key-Facts
Kennung | |
Freie Plätze | 100 |
Zeiten
Datum | 22.05.2025 |
Dauer | (0.1 Tag) |
Beginn | 10:00 |
Ende | 11:00 |
Preise
Netto | 75,00 € |
Brutto | 89,25 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Buchen Sie schnell und einfach in unserem Buchungssystem
Seminar buchen