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Sicherheits- & Logistiktag

per E-Mail teilenAlle Info´s auf einen BlickZielgruppe Logistiker, Industrie, Jobsuchende, Agentur für Arbeit/Jobcenter, usw.weiter 10 Programm Mitmach-Stationen, Fachvorträge, Ausbildungs- & Jobangebote, usw.weiter 10 Wann? 11.06.202610:00 Uhrbis15:00 UhrKalender 10 Wo? SVG Autohof Oerschbachstraße 150, 40591 DüsseldorfRoute 10v2Zielgruppe Logistiker, Industrie, Jobsuchende, Agentur für Arbeit/Jobcenter, usw.weiter 10 Programm Mitmach-Stationen, Fachvorträge, Ausbildungs- & Jobangebote, usw.weiter 10 Wann? 11.06.202610:00 Uhrbis15:00 UhrKalender 10 Wo? SVG Autohof Oerschbachstraße 150, 40591 DüsseldorfRoute 10v2Zielgruppe Logistiker, Industrie, Jobsuchende, Agentur für Arbeit/Jobcenter, usw.weiter 10 Programm Mitmach-Stationen, Fachvorträge, Ausbildungs- & Jobangebote, usw.weiter 10 Wann? 11.06.202610:00 Uhrbis15:00 UhrKalender 10 Wo? SVG Autohof Oerschbachstraße 150, 40591 DüsseldorfRoute 10v2ProgrammGesprächsrunde Fachkräftemangel Kraftfahrer:in 09:00 bis 10:00 Uhr   Arbeitgeber:innen Agentur für Arbeit & JobcenterPerspektiven Gespräche zwischen potenziellen Arbeitgeber:innen mit Quereinsteigern, Arbeitssuchenden und Ausbildungsplatzsuchenden  Vorträge/Informationsstände Fachkräftemangel Fahrer:innen - Förder- und Ausbildungsmöglichkeiten für Unternehmen Gefahrgut in der Praxis - Fehler, Mängel & Beanstandungen Digitales Kontrollgerät - Änderungen AS-Orga - Digitales ArbeitsschutzmanagementsystemZum Anschauen und Mitmachen! Lkw-Überschlagsimulator Gurtschlitten - Wirkungssimulation des Sicherheitsgurtes Fahrversuche Lkw & Bus Gabelstapler fahren Feuerlöschübung RauschbrilleSpeziell für ASD-Kunden   Ärztliche Untersuchung gem. FeV & G25 Sicherheitsunterweisung Ihrer Beschäftigten Ausbildung Brandschutzhelfer:in Feuerlöschtraining Unterweisung digitaler Tachograph Ladungssicherung - Unterweisung & praktische ÜbungenStartseite Header00000 Sicherheits- & Logistiktag 1 1 size-big 10 div div00000 Sicherheits- & Logistiktag 1 1 size-big 10 div div00000 Sicherheits- & Logistiktag 1 1 size-big 10 div div

E-Learning & Webinare

Online - Schulen, unterweisen, lernen... auch wenn Sie nicht zu uns kommen können! Moderne Lebens- und Arbeitsgestaltung verlangen zeitgemäße Lernmethoden. Für zuhause, bei der Arbeit oder unterwegs. Wir bieten Ihnen ein individuelles Lernmanagementsystem, das konsequent und zielführend die Möglichkeiten einer sich schnell weiterentwickelnden Bildungsindustrie – für Sie und Ihren persönlichen Erfolg nutzt. Zur Umsetzung bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an:mdmdmd1. BBG AS-Orga ist die weiterführende bzw. optimale Ergänzung für Online-Unterweisungen, die wir gerne individuell für Ihr Unternehmen gestalten. Mehr Infos …Schulung zu den Themen Entsorgung & Abfall bieten wir als Webinare an. Mehr Infos …mdmdmd2. SVG-Akademie Sie können über uns sämtliche Online-Angebote der SVG-Akademie beziehen. Wir bieten Ihnen standardisierte Lernpakete (einzelne Lerninhalte für z. B. die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten) Blended Learning (hierbei kombinieren wir die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-Learning, demnächst z. B. auch in der Weiterbildung nach BKrFQG) Webinare (in seiner ursprünglichen Form sind dies Seminare oder Informationsveranstaltungen, die über das Internet präsentiert werden.) zu aktuellen Themen.mdmdmdIhre Vorteile von E-Learning & Webinaren auf einen Blick Zeitliche und räumliche Flexibilität berufsbegleitende Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden Individuelle Weiterbildungslösungen – passgenau abgestimmt Methodisch-didaktisches Lernkonzept zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit Kontinuierliche Erfolgskontrollen Individuell einsehbare Lernfortschrittskontrolle Umfassendes Bildungscontrolling Komplette Administration der Weiterbildungen Ihrer MitarbeitendenmdmdmdStartseite Header00000 E-Learning & Webinare 1 1 size-big 10 div divmd00000 E-Learning & Webinare 1 1 size-big 10 div divmd00000 E-Learning & Webinare 1 1 size-big 10 div divmd

Barrierefreiheitserklärung

Kontakt00000 Barrierefreiheitserklärung 1 1 size-big 10 div divmd00000 Barrierefreiheitserklärung 1 1 size-big 10 div divmd00000 Barrierefreiheitserklärung 1 1 size-big 10 div divmdBarrierefreiheitserklärung1. Einleitung Die BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um. Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bbg-svg.de und www.fahrer-qualifikation.de.2. Stand der Barrierefreiheit Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.3. Nicht barrierefreie Inhaltea) Technische Barrieren iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden <h1>-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit <label>-Elementen verknüpft.b) Inhaltliche Barrieren nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf. Sprachmischung ohne Kennzeichnung: Einige englische Begriffe oder Abschnitte sind nicht korrekt sprachlich im Code ausgezeichnet.c) Unverhältnismäßige Belastung Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden. Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen: ältere PDF-Dokumente und Office-Dateien Viele der vor dem 02. Juni 2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde. Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung  Die SVG und deren Tochtergesellschaften helfen Firmen aus der Transport- und Logistikbranche. Sie bieten viele Services an. Zum Beispiel Mautabrechnung, Tankkarten, Weiterbildung und Versicherungen. Die SVG und deren Tochtergesellschaften macht Unternehmen sicherer und effizienter. Die Dienstleistungen gibt es in ganz Europa. Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung: Die SVG und deren Tochtergesellschaften unterstützen Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche. Sie bieten verschiedene Services an, wie Mautabrechnung, Tankkarten, Weiterbildung, Arbeitssicherheit, Versicherungen und Steuererstattung. Ziel ist es, den Arbeitsalltag sicherer und effizienter zu machen.5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.6. Feedback und Kontaktangaben Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH Oerschbachstraße 152, 40591 Düsseldorf Telefon: 0211 7347-40 Telefax: 0211 7347-444 E-Mail: info(at)bbg-svg.de Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.7. Schlichtungsverfahren Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden: Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Telefon: 0211- 855-5 E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.demdmdmd

Chatbot Test 2

Gesprächsrunde Fachkräftemangel Kraftfahrer:in 09:00 bis 10:00 Uhr   Arbeitgeber:innen Agentur für Arbeit & JobcenterPerspektiven Gespräche zwischen potenziellen Arbeitgeber:innen mit Quereinsteigern, Arbeitssuchenden und Ausbildungsplatzsuchenden  Vorträge/Informationsstände Fachkräftemangel Fahrer:innen - Förder- und Ausbildungsmöglichkeiten für Unternehmen Gefahrgut in der Praxis - Fehler, Mängel & Beanstandungen Digitales Kontrollgerät - Änderungen AS-Orga - Digitales ArbeitsschutzmanagementsystemZum Anschauen und Mitmachen! Lkw-Überschlagsimulator Gurtschlitten - Wirkungssimulation des Sicherheitsgurtes Fahrversuche Lkw & Bus Gabelstapler fahren Feuerlöschübung Rauschbrillemdmdmd

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.mdWir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.mdWir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.mdZurück zur vorherigen SeitemdmdmdKontakt00000 Kontakt 1 1 size-big 10 div divmd00000 Kontakt 1 1 size-big 10 div divmd00000 Kontakt 1 1 size-big 10 div divmd

BBG SVG

Startseite Header00000 Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell. Beratung - Betreuung - Schulung 10 size-big0 1 div div00000 Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell. Beratung - Betreuung - Schulung 10 size-big0 1 div div00000 Zielgerichtet. Praxisnah. Individuell. Beratung - Betreuung - Schulung 10 size-big0 1 div div1 Prävention statt Reaktion! t3://page?uid=1794 Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Risiken erkennen & vermeiden t3://page?uid=1799 Brandschutz 1 Beratung & Schulung t3://page?uid=1795 Gefahrgut 1 Seminare t3://page?uid=1803 Abfall & Entsorgung 1 Aus- & Weiterbildung t3://page?uid=1703 Kraftfahrer:innen1 Prävention statt Reaktion! t3://page?uid=1794 Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Risiken erkennen & vermeiden t3://page?uid=1799 Brandschutz 1 Beratung & Schulung t3://page?uid=1795 Gefahrgut 1 Seminare t3://page?uid=1803 Abfall & Entsorgung 1 Aus- & Weiterbildung t3://page?uid=1703 Kraftfahrer:innen1 Prävention statt Reaktion! t3://page?uid=1794 Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Risiken erkennen & vermeiden t3://page?uid=1799 Brandschutz 1 Beratung & Schulung t3://page?uid=1795 Gefahrgut 1 Seminare t3://page?uid=1803 Abfall & Entsorgung 1 Aus- & Weiterbildung t3://page?uid=1703 Kraftfahrer:innenBBG - Ihr starker Partner! Die BBG wurde im Jahr 1994 als 100%ige Tochtergesellschaft der SVG Nordrhein eG gegründet und hatte damals wie heute die Zielsetzung, unseren Kunden aus der Transport-/Logistikbranche sowie der Industrie und dem Dienstleistungssektor als starker Partner zur Seite zu stehen. Zu unseren Schwerpunkten gehören Beratungs-, Betreuungs- und Schulungsdienstleistungen für Unternehmen zu den Themen Arbeitssicherheit (u. a. sicherheitstechnische Betreuung & arbeitsmedizinische Betreuung), Gefahrgut, Brandschutz, Entsorgung sowie Managementsysteme und Zertifizierung. Zu dem bieten wir im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer:innen durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter förderfähige Ausbildungen zum:r Berufskraftfahrer:in Lkw oder Bus (Bildungsgutschein, Aktivierungs-/Vermittlungsgutschein) an und ein breites Angebot an Schulungen zu den Themen BKrFQG-Weiterbildung, ADR (Gefahrgut), Ladungssicherung, Gabelstapler und praktische Fahrertrainings.im Bereich Beratung, Betreuung & Aus-/Weiterbildung.Unsere Leistungen im KurzüberblickAus- & Weiterbildung Abfall & EntsorgungSchulungen für die Sicherheit (Ladungssicherung, Fahrsicherheit, ...)GefahrgutBrandschutzManagementsysteme & ZertifizierungAus- & Weiterbildung Kraftfahrer:in 1 Beratung & Betreuung Sicherheitstechnische BetreuungArbeitsmedizinische BetreuungGefahrgutBrandschutzManagementsysteme & Zertifizierung 1Aus- & Weiterbildung Abfall & EntsorgungSchulungen für die Sicherheit (Ladungssicherung, Fahrsicherheit, ...)GefahrgutBrandschutzManagementsysteme & ZertifizierungAus- & Weiterbildung Kraftfahrer:in 1 Beratung & Betreuung Sicherheitstechnische BetreuungArbeitsmedizinische BetreuungGefahrgutBrandschutzManagementsysteme & Zertifizierung 1Aus- & Weiterbildung Abfall & EntsorgungSchulungen für die Sicherheit (Ladungssicherung, Fahrsicherheit, ...)GefahrgutBrandschutzManagementsysteme & ZertifizierungAus- & Weiterbildung Kraftfahrer:in 1 Beratung & Betreuung Sicherheitstechnische BetreuungArbeitsmedizinische BetreuungGefahrgutBrandschutzManagementsysteme & Zertifizierung 1

Schulungen Abfall & Entsorgung

Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg! In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt? Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Beförderungs­erlaubnis (§ 54 KrWG)0 start Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG)0 start Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Entsorgungs­fachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG)0 start Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.Seminar buchen Fachkunde (§ 53 KrWG)0 startaccordion-plusSammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Beförderungs­erlaubnis (§ 54 KrWG)0 start Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG)0 start Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Entsorgungs­fachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG)0 start Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.Seminar buchen Fachkunde (§ 53 KrWG)0 startaccordion-plusSammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Beförderungs­erlaubnis (§ 54 KrWG)0 start Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG)0 start Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Entsorgungs­fachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG)0 start Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.Seminar buchen Fachkunde (§ 53 KrWG)0 startaccordion-plusSammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Beförderungs­erlaubnis (§ 54 KrWG)0 start Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG)0 start Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Entsorgungs­fachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG)0 start Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.Seminar buchen Fachkunde (§ 53 KrWG)0 startaccordion-plusSammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Beförderungs­erlaubnis (§ 54 KrWG)0 start Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG)0 start Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Entsorgungs­fachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG)0 start Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.Seminar buchen Fachkunde (§ 53 KrWG)0 startaccordion-plusSammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Beförderungs­erlaubnis (§ 54 KrWG)0 start Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG)0 start Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.Seminar buchen Entsorgungs­fachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG)0 start Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.Seminar buchen Fachkunde (§ 53 KrWG)0 startaccordion-plusSeminar buchen t3://page?uid=1803#30530btn-primarystartSeminar buchen t3://page?uid=1803#30530btn-primarystartSeminar buchen t3://page?uid=1803#30530btn-primarystartErgänzender Hinweis: Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Alle Details dazu finden Sie auf unserer Infoseite.Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkunde­lehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufs­erfahrung und ggf. eine entsprechende Berufs­ausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungs­gesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkunde­lehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufs­erfahrung und ggf. eine entsprechende Berufs­ausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungs­gesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkunde­lehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufs­erfahrung und ggf. eine entsprechende Berufs­ausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungs­gesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.Seminar buchenHeader00000 Abfall & Entsorgung - Seminare 1 1 size-big 10 div div00000 Abfall & Entsorgung - Seminare 1 1 size-big 10 div div00000 Abfall & Entsorgung - Seminare 1 1 size-big 10 div div

Aus- & Weiterbildung

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Dann buchen Sie das passende Seminar.00 t3://page?uid=1806 Mehr Infos Managementsysteme & Zertifizierung Unabhängig davon, ob eine erstmalige Zertifizierung angestrebt wird oder Sie Ihr vorhandenes System optimieren möchten. In unseren Seminaren erhalten Sie praxisorientierte Unterstützung.00 t3://page?uid=1804 Mehr Infos Abfall & Entsorgung In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?Dann benötigen Sie verantwortliche Personen mit entsprechender Fachkunde. Die hierzu notwendigen Grundlehrgänge & Fortbildungen können Sie bei uns als Online- oder Präsenzschulung buchen.00 t3://page?uid=1803 Mehr Infosv1bSchulungen für Fahrer:innen & Logistiker Gezielt auf die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer:innen sowie Lagerpersonal abgestimmte Schulungen finden Sie auf unserer Themenseite.00 t3://page?uid=1703 Mehr Infos Gefahrgut In Ihrem Unternehmen werden Gefahrgüter hergestellt, verpackt, verladen, gelagert oder befördert?Dann benötigen Sie entsprechend geschulte Personen, welche in unseren entsprechenden Seminaren hierzu qualifiziert werden.00 t3://page?uid=1802 Mehr Infos Sicherheit Schulungen zu den Themen digitales Kontrollgerät, Ladungssicherung, Gabelstapler und Fahrsicherheit dienen zur Verbesserung der Sicherheit im Unternehmen.00 t3://page?uid=1805 Mehr Infos Brandschutz Sie möchten Personen als Brandschutz-, Evakuierungs- oder Räumungshelfer:in ausbilden oder im Umgang mit Feuerlöschern schulen? Dann buchen Sie das passende Seminar.00 t3://page?uid=1806 Mehr Infos Managementsysteme & Zertifizierung Unabhängig davon, ob eine erstmalige Zertifizierung angestrebt wird oder Sie Ihr vorhandenes System optimieren möchten. In unseren Seminaren erhalten Sie praxisorientierte Unterstützung.00 t3://page?uid=1804 Mehr Infos Abfall & Entsorgung In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?Dann benötigen Sie verantwortliche Personen mit entsprechender Fachkunde. Die hierzu notwendigen Grundlehrgänge & Fortbildungen können Sie bei uns als Online- oder Präsenzschulung buchen.00 t3://page?uid=1803 Mehr Infosv1bSchulungen für Fahrer:innen & Logistiker Gezielt auf die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer:innen sowie Lagerpersonal abgestimmte Schulungen finden Sie auf unserer Themenseite.00 t3://page?uid=1703 Mehr Infos Gefahrgut In Ihrem Unternehmen werden Gefahrgüter hergestellt, verpackt, verladen, gelagert oder befördert?Dann benötigen Sie entsprechend geschulte Personen, welche in unseren entsprechenden Seminaren hierzu qualifiziert werden.00 t3://page?uid=1802 Mehr Infos Sicherheit Schulungen zu den Themen digitales Kontrollgerät, Ladungssicherung, Gabelstapler und Fahrsicherheit dienen zur Verbesserung der Sicherheit im Unternehmen.00 t3://page?uid=1805 Mehr Infos Brandschutz Sie möchten Personen als Brandschutz-, Evakuierungs- oder Räumungshelfer:in ausbilden oder im Umgang mit Feuerlöschern schulen? Dann buchen Sie das passende Seminar.00 t3://page?uid=1806 Mehr Infos Managementsysteme & Zertifizierung Unabhängig davon, ob eine erstmalige Zertifizierung angestrebt wird oder Sie Ihr vorhandenes System optimieren möchten. In unseren Seminaren erhalten Sie praxisorientierte Unterstützung.00 t3://page?uid=1804 Mehr Infos Abfall & Entsorgung In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?Dann benötigen Sie verantwortliche Personen mit entsprechender Fachkunde. Die hierzu notwendigen Grundlehrgänge & Fortbildungen können Sie bei uns als Online- oder Präsenzschulung buchen.00 t3://page?uid=1803 Mehr Infosv1bJetzt direkt online einen Platz buchen! - Seminar-Portal t3://page?uid=1820 _blankbtn-primarystartJetzt direkt online einen Platz buchen! - Seminar-Portal t3://page?uid=1820 _blankbtn-primarystartJetzt direkt online einen Platz buchen! - Seminar-Portal t3://page?uid=1820 _blankbtn-primarystartFörderung? Bei einigen Schulungen und Qualifizierungen bestehen zwei Wege zur Kosteneinsparung! 1. Fördermittel in Anspruch nehmen. Fördermittel durch das BALM Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter 2. Schulungen können bereits in den in Anpruch genommenen Beratungspaketen enthalten sein. Sprechen Sie uns an!

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