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Abfall & Entsorgung - Seminare

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Team Aus- & Weiterbildung

0211 7347-40

schulung@bbg-svg.de

Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!

In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?

Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.

Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).

Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.

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Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.

Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.

Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.

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Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.

Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.

Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.

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Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.

Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.

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Ergänzender Hinweis:

Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkunde­lehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufs­erfahrung und ggf. eine entsprechende Berufs­ausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungs­gesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.


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Fahrlehrer Aus- und Fortbildung

Fahrlehrerausbildung Klasse A

10.06.2025 - 
11.07.2025
Gobietstraße 6,
34123 Kassel
Mehr erfahren
Seminarinhalte
Voraussetzungen:

- Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
- Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte von 1 Monat
- Besitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre)
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- fahrpraktische Prüfung
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Seminar-Nr.KS-A
OrtKassel
VeranstalterSVG Hessen / SVG Rheinland - Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Nettopreis2.650,00 €
Bruttopreis2.650,00 €
Dauer22 Tage Präsenz
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Fahrlehrer Aus- und Fortbildung

Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 18 Abs. 1, 5 FahrlG

23.06.2025 - 
03.07.2025
35578 Wetzlar Mehr erfahren
Seminarinhalte
Voraussetzungen:

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn:

1. der Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet hat und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,

2. keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann,

3. der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,

4. der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,

5. der Bewerber erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,

6. der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.

Die Teilnahme an dem Lehrgang war erfolgreich, wenn der Teilnehmer an allen Veranstaltungen des Lehrgangs teilgenommen und durch aktive Beteiligung gezeigt hat, dass er zur betriebswirtschaftlichen Leitung einer Fahrschule befähigt ist.
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Seminar-Nr.WZ-WB-3
OrtWetzlar
VeranstalterSVG Hessen / SVG Rheinland - Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Nettopreis1.450,00 €
Bruttopreis1.450,00 €
Dauer9 Tage Präsenz
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Fahrlehrer Aus- und Fortbildung

Fahrlehrerausbildung Klasse BE

14.07.2025 - 
18.09.2026
35578 Wetzlar Mehr erfahren
Seminarinhalte
- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Abitur/Fachhochschulreife)
- 3 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Fahrerlaubnis Klasse BE zu Beginn der Ausbildung)
- geistige, körperliche und charakterliche Eignung
- keine Vorstrafen
- max. 1 Punkt in Flensburg
- fahrpraktische Prüfung
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
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Seminar-Nr.WZ-BE2
OrtWetzlar
VeranstalterSVG Hessen / SVG Rheinland - Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Nettopreis16.995,00 €
Bruttopreis16.995,00 €
Dauer234 Tage Präsenz
Icon Kalender3 AlternativtermineAnmelden

Fahrlehrer Aus- und Fortbildung

Fahrlehrerausbildung Klasse BE

04.08.2025 - 
16.10.2026
Gobietstraße 6,
34123 Kassel
Mehr erfahren
Seminarinhalte
- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Abitur/Fachhochschulreife)
- 3 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Fahrerlaubnis Klasse BE zu Beginn der Ausbildung)
- geistige, körperliche und charakterliche Eignung
- keine Vorstrafen
- max. 1 Punkt in Flensburg
- fahrpraktische Prüfung
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
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Seminar-Nr.KS-BE2
OrtKassel
VeranstalterSVG Hessen / SVG Rheinland - Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Nettopreis16.995,00 €
Bruttopreis16.995,00 €
Dauer234 Tage Präsenz
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Fahrlehrer Aus- und Fortbildung

Fahrlehrerausbildung Klasse CE

20.10.2025 - 
19.12.2025
35578 Wetzlar Mehr erfahren
Seminarinhalte
Das Gesetz fordert für die Erteilung folgende Voraussetzungen:

- Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE, es sei denn, der Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse CE hat sechs Monate lang hauptberuflich - als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei - überwiegend Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule solchen Kraftfahrzeugen unterzogen.
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- fahrpraktische Prüfung

Dieses Seminar ist leider ausgebucht

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Seminar-Nr.WZ-CE2
OrtWetzlar
VeranstalterSVG Hessen / SVG Rheinland - Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Nettopreis5.000,00 €
Bruttopreis5.000,00 €
Dauer45 Tage Präsenz
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