Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!
In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?
Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.
Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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| Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||||
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BKrFQG Weiterbildungen (K3), Sonstige (K3) SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr (IV) |
20.12.2025 08:30 - 16:30 |
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SeminarinhalteWas tun bei Notfällen im Straßenverkehr? Wie werden Unfallstellen gesichert und verletzte Personen aus einem Fahrzeug geborgen? Behandelt wird das Verhalten an der Unfallstelle bei Lkw-, Gefahrgut-, Pkw- und Motorradunfällen sowie bei einem Pkw-Motorbrand. Lebensrettende Sofortmaßnahmen werden anhand konkreter Szenarien erarbeitet und geübt. Das richtige Absetzen eines Notrufs wird ebenfalls besprochen. Auch wenn das Seminar praktische Übungen zur Erstversorgung verletzter Personen enthält, ersetzt es nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in Erster Hilfe
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Sonstige Crashkurs zur Prüfungsvorbereitung auf die Abschlussprüfung für Kaufleute für Spedition + Logistikdienstleistung 3 Tage |
08.04.2026 - 25.04.2026 |
66117 Saarbrücken |
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Seminarinhalte3-tägiger Lehrgang. Die Abschlussprüfung für Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung steht bevor und Sie glauben, noch Wissenslücken zu haben?Wir bieten den Auszubildenden im Berufsfeld "Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung" vor dem Abschlussprüfungstermin in diesem Berufsfeld einen Crashkurs an, um eventuelle Wissenslücken zu schließen und das Erlernte zu festigen.
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Sonstige Transportbegleiter (StTbV) |
10.08.2026 - 22.09.2026 |
66117 Saarbrücken |
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SeminarinhalteMit der Einführung der Straßenverkehrs-Transportbegleitungsverordnung (kurz StTbV genannt) sollen private beliehene Transportbegleitungsunter-nehmen mit eigener Anordnungsbefugnis den Groß-raum- und Schwertransport begleiten. Dies setzt natür-lich u. a. nicht nur eine ausreichende Anzahl von geeigneten Begleitfahrzeugen (BF4-Fahrzeuge) voraus, sondern auch eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Transportbegleitern. Ziel der Ausbildung ist es, praxisorientiert die Bewer-berinnen und Bewerber zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten zu befähigen, so dass diese Personen selbstständig ohne Unterstützung polizeili-cher oder sonstiger staatlicher Stellen die Begleitung eines solchen Transports rechtskonform durchführen können.
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