Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!
In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?
Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.
Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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| Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Kranführerausbildung Erwerb des Fahrausweises für Ladekranführer - VA (N) |
18.12.2025 - 19.12.2025 |
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SeminarinhaltePflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52Unternehmer drfen nur Personen als Kranfhrer beschftigten, die unter anderem im Fhren des Kranes theoretisch und praktisch unterwiesen sind und ihre Befhigung nachgewiesen haben. Der Lehrgang entspricht der in der Unfallverhtungsvorschrift Krane vorgeschriebenen Unterweisung. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme den Befhigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekran - jährliche Pflichtunterweisung |
24.04.2026 16:00 - 19:15 |
01139 Dresden |
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SeminarinhalteNach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften müssen alle Versicherten, die gelegentlich oder regelmäßig mit einem Lkw-Ladekran arbeiten, mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung erhalten. Dies fordert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" § 4 sowie das Arbeitsschutzgesetz § 12 Abs. 1.Zur Schulung den vorhandenen Bedierausweis mitbringen, damit zusätzlich darin die Unterweisung eingetragen werden kann.
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekranausbildung (mit prakt. Vorkenntnissen) |
24.04.2026 - 25.04.2026 |
01139 Dresden |
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SeminarinhalteErstschulung am Lkw-Ladekran für Teilnehmer:innen mit praktischen Vorkenntnissen (1,5 Tage)Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Für diese verkürzte Schulung werden nur Personen mit praktischen Vorkenntnissen bei der Bedienung von Lkw-Ladekranen zugelassen. Unsere Schulung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 309-003 und vermittelt den Teilnehmenden alle wichtigen theoretischen und praktischen Inhalte um die jeweilige Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen Bedienerausweis und ein Zertifikat. Für den Bedienerausweis ist ein Passbild (nicht biometrisch, 35 x 45 mm) notwendig und mitzubringen. Für den praktischen Teil wird Arbeitsschutzkleidung (Handschuhe, Arbeitsschutzschuhe, Helm) sowie der Witterung angepasste Kleidung benötigt. Des weiteren ist zum Praxistag ein Lkw-Ladekran des Arbeitgebers einschließlich Ladung und geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen mitzubringen. So dass jeder Teilnehmende am bekannten Ladekran die praktische Ausbildung einschließlich Praxisprüfung absolviert. Falls kein Lkw mit Ladekran zur Schulung mitgebracht werden kann, benötigen wir rechtzeitig eine Information, damit wir einen für Sie mieten können. Diese Mietkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekran - jährliche Pflichtunterweisung |
12.06.2026 16:00 - 19:15 |
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SeminarinhalteNach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften müssen alle Versicherten, die gelegentlich oder regelmäßig mit einem Lkw-Ladekran arbeiten, mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung erhalten. Dies fordert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" § 4 sowie das Arbeitsschutzgesetz § 12 Abs. 1.Zur Schulung den vorhandenen Bedierausweis mitbringen, damit zusätzlich darin die Unterweisung eingetragen werden kann.
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekranausbildung (mit prakt. Vorkenntnissen) |
12.06.2026 - 13.06.2026 |
01139 Dresden |
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SeminarinhalteErstschulung am Lkw-Ladekran für Teilnehmer:innen mit praktischen Vorkenntnissen (1,5 Tage)Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Für diese verkürzte Schulung werden nur Personen mit praktischen Vorkenntnissen bei der Bedienung von Lkw-Ladekranen zugelassen. Unsere Schulung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 309-003 und vermittelt den Teilnehmenden alle wichtigen theoretischen und praktischen Inhalte um die jeweilige Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen Bedienerausweis und ein Zertifikat. Für den Bedienerausweis ist ein Passbild (nicht biometrisch, 35 x 45 mm) notwendig und mitzubringen. Für den praktischen Teil wird Arbeitsschutzkleidung (Handschuhe, Arbeitsschutzschuhe, Helm) sowie der Witterung angepasste Kleidung benötigt. Des weiteren ist zum Praxistag ein Lkw-Ladekran des Arbeitgebers einschließlich Ladung und geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen mitzubringen. So dass jeder Teilnehmende am bekannten Ladekran die praktische Ausbildung einschließlich Praxisprüfung absolviert. Falls kein Lkw mit Ladekran zur Schulung mitgebracht werden kann, benötigen wir rechtzeitig eine Information, damit wir einen für Sie mieten können. Diese Mietkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekran - jährliche Pflichtunterweisung |
23.10.2026 16:00 - 19:15 |
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SeminarinhalteNach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften müssen alle Versicherten, die gelegentlich oder regelmäßig mit einem Lkw-Ladekran arbeiten, mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung erhalten. Dies fordert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" § 4 sowie das Arbeitsschutzgesetz § 12 Abs. 1.Zur Schulung den vorhandenen Bedierausweis mitbringen, damit zusätzlich darin die Unterweisung eingetragen werden kann.
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekranausbildung (mit prakt. Vorkenntnissen) |
23.10.2026 - 24.10.2026 |
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SeminarinhalteErstschulung am Lkw-Ladekran für Teilnehmer:innen mit praktischen Vorkenntnissen (1,5 Tage)Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Für diese verkürzte Schulung werden nur Personen mit praktischen Vorkenntnissen bei der Bedienung von Lkw-Ladekranen zugelassen. Unsere Schulung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 309-003 und vermittelt den Teilnehmenden alle wichtigen theoretischen und praktischen Inhalte um die jeweilige Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen Bedienerausweis und ein Zertifikat. Für den Bedienerausweis ist ein Passbild (nicht biometrisch, 35 x 45 mm) notwendig und mitzubringen. Für den praktischen Teil wird Arbeitsschutzkleidung (Handschuhe, Arbeitsschutzschuhe, Helm) sowie der Witterung angepasste Kleidung benötigt. Des weiteren ist zum Praxistag ein Lkw-Ladekran des Arbeitgebers einschließlich Ladung und geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen mitzubringen. So dass jeder Teilnehmende am bekannten Ladekran die praktische Ausbildung einschließlich Praxisprüfung absolviert. Falls kein Lkw mit Ladekran zur Schulung mitgebracht werden kann, benötigen wir rechtzeitig eine Information, damit wir einen für Sie mieten können. Diese Mietkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekran - jährliche Pflichtunterweisung |
04.12.2026 16:00 - 19:15 |
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SeminarinhalteNach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften müssen alle Versicherten, die gelegentlich oder regelmäßig mit einem Lkw-Ladekran arbeiten, mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung erhalten. Dies fordert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" § 4 sowie das Arbeitsschutzgesetz § 12 Abs. 1.Zur Schulung den vorhandenen Bedierausweis mitbringen, damit zusätzlich darin die Unterweisung eingetragen werden kann.
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Kranführerausbildung Lkw-Ladekranausbildung (mit prakt. Vorkenntnissen) |
04.12.2026 - 05.12.2026 |
01139 Dresden |
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SeminarinhalteErstschulung am Lkw-Ladekran für Teilnehmer:innen mit praktischen Vorkenntnissen (1,5 Tage)Die DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Für diese verkürzte Schulung werden nur Personen mit praktischen Vorkenntnissen bei der Bedienung von Lkw-Ladekranen zugelassen. Unsere Schulung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 309-003 und vermittelt den Teilnehmenden alle wichtigen theoretischen und praktischen Inhalte um die jeweilige Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen Bedienerausweis und ein Zertifikat. Für den Bedienerausweis ist ein Passbild (nicht biometrisch, 35 x 45 mm) notwendig und mitzubringen. Für den praktischen Teil wird Arbeitsschutzkleidung (Handschuhe, Arbeitsschutzschuhe, Helm) sowie der Witterung angepasste Kleidung benötigt. Des weiteren ist zum Praxistag ein Lkw-Ladekran des Arbeitgebers einschließlich Ladung und geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen mitzubringen. So dass jeder Teilnehmende am bekannten Ladekran die praktische Ausbildung einschließlich Praxisprüfung absolviert. Falls kein Lkw mit Ladekran zur Schulung mitgebracht werden kann, benötigen wir rechtzeitig eine Information, damit wir einen für Sie mieten können. Diese Mietkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
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