Entsorgung? Aber auf dem richtigen Weg!
In Ihrem Unternehmen werden Abfälle transportiert, gelagert, verwertet, gehandelt oder gemakelt?
Dann benötigen Sie entsprechend geschulte und unterwiesene Personen. In unseren nachfolgenden Grundlehrgängen vermitteln wir Ihnen die notwendige Fachkunde sowie bieten wir für bereits fachkundige Personen die regelmäßig notwendigen Fortbildungen an.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis gemäß § 54 KrWG.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen über die notwendige Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (3 Tage).
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind bestimmte Unternehmen (§ 2 AbfBeauftrV) verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Der Besuch dieses Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV (4 Tage) ist Teil der geforderten Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Unternehmen, die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen durchführen, können sich gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 (4 Tage). Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV und AbfBeauftrV vermittelt.
Die anschließend vorgeschriebene Fortbildung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen.
Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde. Im Rahmen dessen wird auch die Fachkunde nach AbfAEV vermittelt.
Ergänzender Hinweis:
Neben dem Besuch eines entsprechenden Fachkundelehrganges sind zum Erlangen einer geeigneten Fachkunde zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Behörde bzw. Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Recht Grundlagen der Schadenbearbeitung in der Spedition (Recht) |
21.05.2025 09:30 - 17:00 | 60489 Frankfurt/Main | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDie Teilnehmer erhalten alle notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse, die für eine korrekte Bearbeitung von Transportschäden erforderlich sind. In dieser Grundlagen-Schulung stehen Haftungsfragen gegenüber Anspruchstellern, Subunternehmen und der eigenen Versicherung im Mittelpunkt. Es werden die für die Schadenbearbeitung relevanten gesetzlichen Rechtsgrundlagen unter Berücksichtigung der ADSp erörtert.INHALTE: Geltungsbereich der Gesetze, internationalen Übereinkommen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendbares Recht/Rechtswahlmöglichkeiten Abgrenzungen Speditions-, Fracht-, Lager- und Logistikvertrag Abgrenzung HGB-Frachtrecht/internationale Übereinkommen Verhältnis des gesetzlichen Transportrechts zu allg. Geschäftsbedingungen (ADSp/VBGL) Vertragliche/außervertragliche Haftung Haftungsprinzipien Schadenarten Rechtsposition des Empfängers Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur, Rechtsfolge von Pflichtverletzungen Haftungsumfang Beweispflichten des Spediteurs Haftungsbegrenzungen und bewusste grobe Fahrlässigkeit/grobes Organisationsverschulden Besonderheiten bei multimodalen Beförderungen ZIELGRUPPE: Führungskräfte von Versendern/Spediteuren/Transportunternehmen, die für die Vertragsgestaltung verantwortlich sind. Mitarbeiter, die Reklamationen/Transportschäden bearbeiten.
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Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Disponenten, Lenk- und Ruhezeiten, Recht, Spezialtraining für Kraftfahrer Der Digitale Fahrtenschreiber - Spezialseminar für Unternehmer, Fahrer und Disponenten |
06.06.2025 17:00 - 21:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteSeit dem 01. Mai 2006 ist für Neuzulassungen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zGM der Digitale Fahrtenschreiber Pflicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge über 2,8 t zGM, wenn ein Anhänger gezogen werden soll. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liefert, die, zum Betrieb des Gerätes notwendigen Karten an die Ausgabestellen der Länder. Unternehmer und Fahrer können entsprechende Anträge bei den zuständigen Stellen stellen. Wichtig ist, dass ein Fahrer ein Fahrzeug mit Digitalem Fahrtenschreiber nur führen darf, wenn er über eine Fahrerkarte verfügt. Ansonsten drohen Bußgelder. Dieses Seminar vermittelt zunächst den aktuellen Sachstand zu den wesentlichen Vorschriften des Verkehrssozialrechts mit ihren Neuerungen. Im Mittelpunkt steht dann eine praxisbezogene Unterweisung zur Bedienung des Digitalen Fahrtenschreibers, verbunden mit der Möglichkeit der Auswertung erzeugter Daten unter Zuhilfenahme der unterschiedlichen Ausdruckmöglichkeiten. Auf Wunsch kann ein Unterweisungsnachweis gemäß Art. 33 EU (VO) Nr. 165/2014 ausgestellt werden.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik, Recht Ausbildung zum/zur "Sicherheitsbeauftragten" |
04.11.2025 - 05.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Gesetzgeber fordert, dass in Betrieben ab 20 Mitarbeitern mindestens ein Sicherheitsbeauftragter neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muss (DGUV Vorschrift 1). Häufig wird auch ein Sicherheitsbeauftragter pro Baustelle oder Niederlassung von der Berufsgenossenschaft angeordnet. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten findet in der Regel bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft statt und dauert mindestens eine Woche. In diesem Fall trägt die Berufsgenossenschaft die Seminarkosten. Alle zusätzlichen Kosten, wie zum Beispiel die Kosten des Arbeitsausfalles trägt der Unternehmer selbst. Um Ihnen diese Kosten zu ersparen, bieten wir Ihnen diese Ausbildung berufsbegleitend an.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik, Recht Der/Die "Sicherheitsbeauftragte" Auffrischungslehrgang |
05.11.2025 08:30 - 16:15 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit diesem Tagesseminar sollen Sicherheitsbeauftragte mit den Änderungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vertraut gemacht werden um damit die Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit noch weiter zu verbessern.
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Recht Arbeitsrecht (Personalmanagement) / Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die Logistik |
04.12.2025 09:30 - 17:00 | 65760 Eschborn | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDas Arbeitsrecht ist stetig im Fluss. Wie kein anderes Rechtsgebiet ist es vielen Veränderungen ausgesetzt. Es ist unerlässlich, sich über den aktuellen Stand zu informieren. Eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen mit erheblichen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis wurden in den letzten Monaten und Jahren vollzogen. Das Seminar "Arbeitsrecht" bietet einen fundierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen, die aktuelle Rechtsprechung sowie die konkreten Auswirkungen in der Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Umsetzung in den Speditions- und Logistikunternehmen.INHALTE: Arbeitsvertragsrecht: u.a. mobiles Arbeiten und Homeoffice Arbeitszeit: u.a. Fahrt- und Wegezeiten, Rufbereitschaft, Arbeitszeiterfassung Entgeltfragen Urlaubsrecht Krankmeldung Betriebsverfassungsrecht Weitere Themen nach Aktualität ZIELGRUPPE: Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter der Rechts- und Personalabteilung
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