Brände verhindern! Feuer bekämpfen!
Aufgrund der geltenden Vorgaben im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird von Unternehmen jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Die nachfolgenden Lehrgänge befähigen Ihre Mitarbeiter:innen die unterschiedlichen Aufgaben übernehmen zu können.
Die Schulungen finden in unseren Schulungszentren in Düsseldorf, Köln oder Duisburg statt sowie teilweise auch als Inhouse-Schulung.
Diese halbtägige Schulung umfasst die folgenden Themen:
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Handfeuerlöscher erfahren
Nicht nur Brandschutzhelfer:innen sollten den Umgang mit Handfeuerlöschern kennen, auch jede/r Mitarbeiter:in sollte in der Lage sein einen Entstehungsbrand in seiner frühen Phase zu bekämpfen. Der praktisch orientierte Lehrgang besteht aus einem kurzen theoretischen Teil (Darstellung Brandklassen, Funktionsweise von Feuerlöschern, etc.) sowie der Durchführung einer praktischen Feuerlöschübung.
Diese ganztägige Schulung umfasst zum einen die Inhalte der Schulung "Ausbildung Brandschutzhelfer:in" und zusätzlich die nachfolgenden Themen:
- Grundlagen der Organisation von Flucht und Evakuierung
- Grundsätzliche Herangehensweise an die Organisation
- Aufgaben der Räumungshelfer:innen und anderer Beteiligter
- Hilfsmittel und Einsatzgrenzen für Räumungshelfer:innen
Die Ausbildungen zum/r Brandschutz- und Räumungshelfer:in sowie rein praktische Feuerlöschtrainings sind bei uns auch als Inhouse Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort möglich.
Wir bilden Ihre Mitarbeiter:innen speziell für die Gegebenheiten und Belange Ihres Unternehmens aus, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Sinnvolle Teilnehmerzahl: ca. 6-12 Personen
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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- 01139 Dresden
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- 56072 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
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- 60487 Frankfurt/Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60489 Frankfurt/Main
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- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 67659 Kaiserslautern
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- 73479 Ellwangen
- 77656 Offenburg
- 78224 Singen
- 79108 Freiburg
- 79618 Rheinfelden
- 99098 Erfurt
Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Unternehmens- / Personalführung Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen - GGVSEB |
13.05.2025 08:30 - 15:30 | 24539 Neumünster | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteNach Kap. 1.3 ADR müssen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden.
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Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Controlling / Kostenrechnung, Fachkundelehrgänge, Unternehmens- / Personalführung Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung im "Taxi- und Mietwagenverkehr" (berufsbegleitend) |
01.09.2025 - 08.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteUm den Beruf des/der Taxi- und Mietwagenunternehmers/in ausüben zu können ist, gemäß der Berufszugangsverordnung, eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen. Damit ist die fachliche Eignung nachgewiesen (Verkehrsleiter/in). Die Bildungsgemeinschaft gibt Ihnen mit diesem Lehrgang die Möglichkeit, sich gezielt auf diese Sachkundeprüfung vorzubereiten. Der Kurs behandelt den von der IHK geprüften Lehrstoff.
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Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Controlling / Kostenrechnung, Fachkundelehrgänge, Unternehmens- / Personalführung Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung im "Omnibusverkehr" (berufsbegleitend) |
01.09.2025 - 08.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteUm den Beruf des/der Omnibusunternehmers/in ausüben zu können ist, gemäß der Berufszugangsverordnung, eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen. Damit ist die fachliche Eignung nachgewiesen (Verkehrsleiter/in). Die Bildungsgemeinschaft gibt Ihnen mit diesem Lehrgang die Möglichkeit, sich gezielt auf diese Sachkundeprüfung vorzubereiten. Der Kurs behandelt den von der IHK geprüften Lehrstoff.
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Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Unternehmens- / Personalführung Fuhrparkmanager:in (IHK) |
02.09.2025 - 26.11.2025 | 56073 Koblenz | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteIn Zeiten des immer stetig steigenden Warenflusses, ist ein reibungslos funktionierender Fuhrpark von allergrößter Bedeutung. Nutzen Betriebe Fahrzeuge im Alltagsgeschäft, kümmert sich meist ein*e Mitarbeiter*in um deren Verwaltung.Wechselnde Mobilitätsanforderungen, neue Nachhaltigkeitsmodelle, Fahrzeugtechnik, Einkaufsstrategien, Rechnungskontrolle und Kenntnisse der Halterhaftung markieren nur einige Felder von Fuhrparkverantwortlichen. Oftmals wird dem/der Fuhrparkmanager*in die Verantwortlichkeit übergeben, ohne aber, dass diese Vorkenntnisse zum Aufgabenfeld haben. Sie haben bereits eine*n Mitarbeiter*in der aktuell für Ihren Fuhrpark verantwortlich ist oder wollen eine*n Mitarbeiter*in für diese Aufgabe qualifizieren? Dann haben wir für Sie die Weiterbildung Fuhrparkmanager*in (IHK) In unserem 15-tägigen Seminar, arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundlich verteilt auf einen Zeitraum von drei Monaten, lernen Ihr*e Mitarbeiter*in alles, was ein Fuhrparkverantwortlicher wissen muss, um Ihren Fuhrpark rechtlich einwandfrei und kosteneffizient zu managen. Folgende Inhalte werden praxisorientiert vermittelt: Block 1 + 2 (5 Tage) Personalwesen im Fuhrparkmanagement - Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten, Analoger und Digitaler Tachograph - Arbeitszeitgesetz - Führerscheinrechtliche Grundlagen - Unfallverhütungsvorschriften und Unfallbearbeitung (UVV) - Betriebsanweisungen Block 3 + 4 (5 Tage) Rechtliche Grundlagen im Fuhrparkmanagement - Güterkraftverkehrsgesetz, Personenbeförderungsgesetz - Markt- und Berufszugangsvoraussetzungen - Fracht- und Haftungsrecht - Fahrzeughalterpflichten - Ladungssicherung Teil I + II Block 5 + 6 (5 Tage) Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Fuhrparkmanagement - Prozessplanung, Risk-Management, Fuhrparkverwaltung - Flotten- und Fuhrparkkostenrechnung, Fuhrparkbeschaffung, Arten der Fuhrparkfinanzierung - Fahrzeugverkauf/Entsorgung/Rückgabe - Outsourcing des Fuhrparks - Versicherungswesen - Controlling im Fuhrparkmanagement Prüfungsvorbereitung Abschlussprüfung IHK o Förderung bis zu 100 % durch das BALM o Förderung bis zu 1.500 € durch das Land Rheinland-Pfalz mit „Qualischeck“ oder „Betriebliche Weiterbildung“
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Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Controlling / Kostenrechnung, Fachkundelehrgänge, Unternehmens- / Personalführung Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung im "Güterkraftverkehr" (Woche) (berufsbegleitend) |
02.09.2025 - 22.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteUm den Beruf des/der Güterkraftverkehrsunternehmers/in ausüben zu können ist, gemäß der Berufszugangsverordnung, eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen. Damit ist die fachliche Eignung nachgewiesen (Verkehrsleiter/in). Die Bildungsgemeinschaft gibt Ihnen mit diesem Lehrgang die Möglichkeit, sich gezielt auf diese Sachkundeprüfung vorzubereiten. Der Kurs behandelt den von der IHK geprüften Lehrstoff.
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Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Controlling / Kostenrechnung, Fachkundelehrgänge, Unternehmens- / Personalführung Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung im "Güterkraftverkehr" (Wochenende) (berufsbegleitend) |
06.09.2025 - 25.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteUm den Beruf des/der Güterkraftverkehrsunternehmers/in ausüben zu können ist, gemäß der Berufszugangsverordnung, eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen. Damit ist die fachliche Eignung nachgewiesen (Verkehrsleiter/in). Die Bildungsgemeinschaft gibt Ihnen mit diesem Lehrgang die Möglichkeit, sich gezielt auf diese Sachkundeprüfung vorzubereiten. Der Kurs behandelt den von der IHK geprüften Lehrstoff.
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Unternehmens- / Personalführung Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen - GGVSEB |
09.09.2025 08:30 - 15:30 | 24539 Neumünster | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteNach Kap. 1.3 ADR müssen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden.
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